Eine aktuelle Übersicht über meine Praxisleistungen und Preise können Sie hier einsehen.
Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) liegt in meiner Praxis zur Einsicht aus bzw. kann unter folgendem link im Internet abgerufen werden: https://www.derprivatpatient.de/sites/default/files/cf-02-01-01-gebueh-85-2002-final.pdf
Das Hufeland-Leistungsverzeichnis Integrative Medizin liegt in meiner Praxis ebenfalls zur Ansicht aus.
Die Berufsordnung für Heilpraktiker finden Sie hier.
Behandlungskosten/Erstattung durch Krankenkassen/steuerliche Absetzbarkeit
Gesetzlich Versicherte oder Selbstzahler bitte ich um Barzahlung bzw. EC-Zahlung beim Termin, Richtwert: 90 Euro pro Stunde.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten Sie in der Regel leider keine Heilpraktiker-Leistungen erstattet. Da sich jedoch immer mehr Gesetzliche Krankenversicherungen der Naturmedizin öffnen, lohnt es sich, VOR Beginn einer Behandlung dort nachzufragen.
Bei folgenden Krankenkasse bin ich als anerkannte Osteopathin und Heilpraktikerin gelistet, was bedeutet, dass Sie einen Teil der Behandlungskosten erstattet bekommen können (bitte vorab mit Ihrer Krankenkasse klären):
- Freudenberg BKK (Osteopathie)
- IKK Südwest (Osteopathie und Naturheilverfahren)
- Pronova BKK (Osteopathie)
Ich bin keine Physiotherapeutin und kann daher keine Arztrezepte für Physiotherapie/manuelle Therapie mit Ihrer gesetzlichen Kasse abrechnen.
Private Voll- bzw. Zusatzversicherung: Mein Honorar für die einzelnen Behandlungen lehnt sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) an. Bitte klären Sie VOR Behandlungsbeginn, inwieweit die Kosten für meine Behandlungen von Ihrer PKV übernommen werden, da dies von Vertrag zu Vertrag sehr unterschiedlich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Privaten Krankenkassen und die Beihilfen je nach Tarif nur bis zum Mindest- oder Höchstsatz der GebüH erstatten. Die Differenz zu meiner Liquidation ist als private Leistung von Ihnen zu begleichen.
Bitte klären Sie VORAB mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe Leistungen übernommen werden. Coaching, Energetische Heilarbeit, Raucherentwöhnung, Bio-Resonanz-Testung und -behandlung werden meist NICHT von der PKV übernommen.
Je nach Abrechnungsart (PKV) können die Preise im niedrigen Euro-Bereich differieren. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.